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2019-12-11 10-02-55
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Aufnahme-Datum: 11.12.2019
Aufnahme-Motiv: Gaglower Landstraße / Neubau Feuerwehrgerätehaus der Stadt Cottbus als gemeinsames Gerätehaus der Ortsfeuerwehren Gallinchen, Groß Gaglow, Madlow und Kiekebusch
Ortsteil: Sachsendorf
Adresse: Gaglower Landstraße 13, 03050 Cottbus

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https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/76059/spatenstich-fuer-neues-geraetehaus-sued-der-cottbuser-feuerwehr-gesetzt.html

"Bekanntmachung: Stadt Cottbus - Planungsleistung Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschzug IV Cottbus Süd Fachplanung
Planungsleistungen Fachplanung, Teil 4, Abschnitt 2 ALG 1-3, gemäß HOAI 2013. Sämtliche für die Planung notwendigen Leistungsbilder werden separat vergeben - keine Generalplanervergabe. Im Süden der Stadt soll ein gemeinsames Gerätehaus der Ortsfeuerwehren Gallinchen, Groß Gaglow, Madlow und Kiekebusch mit insgesamt 4 Stellplätzen errichtet werden. Die Gerätehäuser dieser Ortsfeuerwehren liegen örtlich relativ nah beieinander und überschneiden sich somit in der Abdeckung der Einsatzgebiete. Eine Zusammenfassung dieser Einheiten an einem neu entstehenden "Gerätehaus Süd" würde die Einsatzbereitschaft der FF stärken und die Arbeitsbedingungen sowie den Gesundheitsschutz der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden entscheidend verbessern. Damit kann langfristig ein hohes leistungsstarkes Brandschutzniveau gehalten werden. Der Neubau soll an der Gaglower Landstraße entstehen. Er ist für alle Ortsfeuerwehren gut erreichbar und stellt aus taktischer Sicht das Optimum dar. Zu diesem Standort wurde durch Studenten der BTU Cottbus bereits im Jahr 2008 eine Studie für eine Feuerwache mit 4 Stellplätzen erstellt. Auf dieser Grundlage hat der Fachbereich Immobilien der Stadt Cottbus erweiternd eine detaillierte Standortuntersuchung erarbeitet. Diese Unterlagen bildeten die Grundlage für einen ersten Fördermittelantrag. Aufgrund der ersten grundsätzlichen Bestätigung des Antrags sind kurzfristig weitere Unterlagen entsprechend HOAI zu erarbeiten. Im Focus des Projektes steht vorrangig auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, welche eindeutig zum Ausdruck bringen, dass bauliche Anlagen so eingerichtet und beschaffen sein müssen, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden. Ebenso müssen Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht, zu bewegen und zu entnehmen sein. Der Neubau ist auch aus Platzgründen erforderlich, da neue, erweiterte feuerwehrtechnische Ausrüstungen und Geräte untergebracht werden müssen. Es ist angedacht, das Dekon-Fahrzeug des Katastrophenschutzes hier zu stationieren. Des Weiteren fällt ein besonderes Augenmerk auf die Aus- und Weiterbildung der Kameraden. Die Schaffung geeigneter Räume für die Durchführung von Schulungen und Abhaltung von Versammlungen in einer feuerwehrtypischen Umgebung fördert das Engagement in erheblichem Maße. Die Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten ist ebenso zu berücksichtigen wie der direkte Zugang vom Parkplatz zum Feuerwehrhaus. Bei jeder Witterung und zu jeder Uhrzeit muss ein unfallfreies Erreichen ohne Unebenheiten und mit ausreichender Beleuchtung gewährleistet sein. Diese Anforderungen werden in die Geländegestaltung einfließen. Die Funktionalität des neuen Gerätehauses richtet sich vollumfänglich nach der DIN 14092 "Feuerwehrhäuser". Die hiermit ausgeschriebene Planungsleistung umfaßt die Leistungsphasen 1 bis 9 der gültigen HOAI. Der Auftrag beinhaltet zunächst die Leistungsphasen 2 bis 3. Der Abruf der Leistungsphasen 4 bis 9 wird optional vereinbart. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Im Rahmen der Planungen und Realisierung sind die entsprechenden Förderbedingungen der jeweiligen Förderprogramme zu berücksichtigen. Während der Planungsphase finden im ein- bis zweiwöchigen Turnus Planungsberatungen statt (bei Bedarf auch öfter), die Teilnahme wird vorausgesetzt. Zur Zeit der Realisierung findet mindestens eine Bauberatung wöchentlich statt. An spontanen kurzfristig einberufenen Beratungsrunden zur direkten Klärung von Fragestellungen auf der Baustelle in der Realisierungszeit ist die Teilnahme verpflichtend. Die Baustelle ist in der Realisierungsphase arbeitstäglich zu begehen. - Das Brandenburgische Vergabegesetz wird in der aktuellen Fassung angewendet. Erklärungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz für Bewerber und Nachunternehmer werden im Rahmen der Angebotsabfrage abgefordert. - Geforderte Haftpflichtversicherung: Personenschäden mind. 2.000.000 EUR, sonstige Schäden mind. 500.000 EUR. Erfüllungsort:Leistungsort Postanschrift Gaglower Landstraße 4, 03050 Cottbus"
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nicht vorhanden
Autor
@UK Uwe Karge
Veröffentlicht am
Sonntag 15 Dezember 2019
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