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2020-05-10 15-09-29
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Aufnahme-Datum: 10.05.2020
Aufnahme-Motiv: Besucherzentrum im Branitzer Park / Alte Polizeiverordnung mit Regeln für den Besuch des Parkes
Ortsteil: Sandow

#cottbus #cottbus_sandow #cottbus_branitzer_park #cottbus_schild #cottbus_text

Polizeiverordnung betreffend des Besuch des Branitzer Parkes

Der Park wird dem Schutze der Besucher empfohlen.
Der Besuch des Parkes ist nur bis zum Eintritt der Dunkelheit gestattest.

Verboten ist:
Das Reiten und Fahren, auschl.d.Kinderwagen.
Das Mitbringen von Fahrrädern.
Das Betreten der Rasenflächen, Pflanzungen, Wiesen u. der durch Schilder gekennzeichneten gesperrten Weg und Teile des Parkes.
Das Abpflücken von Blumen und Zweigen.
Das Beschädigen und Beschmieren der Bäume, Denkmäler, Bänke und sonstiger Anlagen.
Das Wegwerfen von Papier.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Die Ortspolizeibehörde
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Copyright
nicht vorhanden
Autor
@UK Uwe Karge
Veröffentlicht am
Sonntag 10 Mai 2020
Dateigröße
3364 kB
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